Ausbildung zum/zur Mediator*in
Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Mediator*in:
- Persönliche Reife und positives Menschenbild
- Es werden nur solche Teilnehmer*innen ausgebildet, die nach dem Gesamtbild ihrer Vorbildung und ihrer Persönlichkeit einen erfolgreichen Abschluss erwarten lassen.
Ausbildung durch BMWA zertifizierte Ausbildungsinstitute:
Der BMWA als Verband zertifiziert Ausbildungsinstitute und überwacht deren Qualität. Dadurch ist gewährleistet, dass die Ausbildung den BMWA® Standards entspricht und anschließend eine sichere Zertifizierung möglich ist.
Nach Zertifizierung darf nachstehende geschützte Berufsbezeichnung geführt werden:
- Mediator BMWA® / Mediatorin BMWA®
- Wirtschaftsmediator BMWA® / Wirtschaftsmediatorin BMWA®
Bitte beachten Sie, dass das Führen dieser Berufsbezeichnung an die Mitgliedschaft im BMWA® e.V. gebunden ist.
Ausbildung durch andere Ausbildungsinstitute:
Entscheiden Sie sich für eine Mediationsausbildung bei einem Institut, das nicht durch den BMWA zertifiziert ist, kann eine spätere Anerkennung durch eine Einzelfallprüfung erfolgen.
Zertifizierung zum/zur Trainer*in:
Nach Zertifizierung zum Mediator BMWA® / Wirtschaftsmediator BMWA® oder zur Mediatorin BMWA® / Wirtschaftsmediatorin BMWA® ist eine weitere Zertifizierung zum Lehrtrainer BMWA® / Lehrtrainerin BMWA® möglich. Einzelheiten dazu finden Sie unter Zertifizierung als Lehrtrainer*in".
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