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Unsere Themen:

Ausbildung zum/zur Mediator*in

Voraussetzungen für die Ausbildung:

  • Persönliche Reife und positives Menschenbild
  • Es werden nur solche Teilnehmer*innen ausgebildet, die nach dem Gesamtbild ihrer Vorbildung und ihrer Persönlichkeit einen erfolgreichen Abschluss erwarten lassen.

Ausbildung durch BMWA zertifizierte Ausbildungsinstitute:

Der BMWA als Verband zertifiziert Ausbildungsinstitute und überwacht deren Qualität. Dadurch ist gewährleistet, dass die Ausbildung den BMWA® Standards entspricht und anschließend eine sichere Zertifizierung möglich ist.

Nach Zertifizierung darf nachstehende geschützte Berufsbezeichnung geführt werden:

  • Mediator BMWA® / Mediatorin BMWA®
  • Wirtschaftsmediator BMWA® / Wirtschaftsmediatorin BMWA®

Bitte beachten Sie, dass das Führen dieser Berufsbezeichnung an die Mitgliedschaft im BMWA® e.V. gebunden ist.

Ausbildung durch andere Ausbildungsinstitute:

Entscheiden Sie sich für eine Mediationsausbildung bei einem Institut, das nicht durch den BMWA zertifiziert ist, kann eine spätere Anerkennung durch eine Einzelfallprüfung erfolgen.

Zertifizierung zum/zur Trainer*in:

Nach Zertifizierung zum Mediator BMWA® / Wirtschaftsmediator BMWA® oder zur Mediatorin BMWA® / Wirtschaftsmediatorin BMWA® ist eine weitere Zertifizierung zum Lehrtrainer BMWA® / Lehrtrainerin BMWA® möglich. Einzelheiten dazu finden Sie unter Zertifizierung als Lehrtrainer*in".
 

Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V.
Kontakt: Prinzregentenstr. 1
86150 Augsburg
Fax: 0821 5891298
E-Mail: info@bmwa.de
Telefon während der Bürozeiten:
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