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Zertifizierung als Mediator*in

Der Verband verleiht auf Antrag die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Mediator BMWA® / Mediatorin BMWA®" und " Wirtschaftsmediator BMWA® / Wirtschaftsmediatorin BMWA®". Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in den BMWA® Standards.

Diese Standards sowie die entsprechenden Checklisten stehen auf dieser Seite zum Download bereit! Sollten Sie Probleme mit dem Herunterladen haben, fordern Sie bitte die Informationen per Mail unter geschaeftsstelle@bmwa.de an.

 

Antrag auf Zertifizierung BMWA Antrag auf Zertifizierung BMWA
Checkliste MediatorIn (mit BMWA-Ausbildung) Checkliste MediatorIn (mit BMWA-Ausbildung)
Checkliste MediatorIn (wechselseitige Anerkennung) Checkliste MediatorIn (wechselseitige Anerkennung)
Dokumentationsstruktur für Fälle Dokumentationsstruktur für Fälle
Wechselseitige Anerkennung Wechselseitige Anerkennung
Modalitäten für wechselseitige Anerkennung Modalitäten für wechselseitige Anerkennung
Checkliste MediatorIn (Ausbildung nicht an einem BMWA-zertifizierten Institut) Checkliste MediatorIn (Ausbildung nicht an einem BMWA-zertifizierten Institut)
Formblatt zur Beantragung des Zertifizierungserhalts Formblatt zur Beantragung des Zertifizierungserhalts
Standards BMWA Standards BMWA
Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V.
Kontakt: Prinzregentenstr. 1
86150 Augsburg
Fax: 0821 5891298
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