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"Corona-Regelung" zur Anerkennung von digitalen Aus- und Fortbildungsanteilen

Mittwoch, 24.06.2020

die Zertifizierungskommission des BMWA hat über eine „Corona-Regelung“ nachgedacht, um eine Entscheidung zu treffen, wie weit digitale Aus- und Fortbildungsanteile anerkannt werden können.

Ausbildung:

Es werden maximal 60 Stunden à 60 min. der Gesamtstunden eines BMWA-Lehrgangs im virtuellen Modus akzeptiert, sofern nachfolgende qualitative Rahmenbedingungen gewährleistet sind: In einem virtuellen Präsenzmodus aller Teilnehmenden lehren die BMWA-Lehrtrainer*innen und weiter ohnehin eingebunden Trainer*nnen in Interaktion, methodischer Vielfalt (Übungen und Rollenspiele) sowie mit Arbeiten in Kleingruppen (z.B. Breakout Rooms) und Reflexionen im Plenum.

Fortbildung:

Für diejenigen, deren Zertifizierung zum 31.12.2020 enden würde und die Corona-bedingt ihre geplante Fortbildung nicht absolvieren konnten, wird eine automatische Fristverlängerung bis zum 31.12.2021 gewährt. Im Rahmen dieser Regelung werden auch maximal 12 Stunden à 60 min. im virtuellen Modus akzeptiert.

Wir informieren Sie weiter zeitnah über Neuerungen. 

 

 


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